Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SK Connect GmbH

(Abteilung BGW Institut)

 

1. Geltungsbereich
Für alle Rechtsgeschäfte mit der Firma SK Connect sind die nachfolgen- den Bedingungen maßgebend. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Inhalt des jeweiligen abgeschlossenen Vertrages werden die spätestens mit der Annahme der ersten von der Firma SK Connect durchgeführten Leistung oder Lieferung an den Auftraggeber, und zwar auch bei dem entgegenstehenden Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, es sei schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.Vertragsschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell aus- gearbeitete Angebote hält sich die Firma SK Connect 14 Kalendertage gebunden.

Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma SK Connect.

Die Preise des Auftraggebers gelten ab Werk und schließen Verpackung, Porto, Versicherung, sonstige Versandkosten und die gesetzl. MwSt. nicht ein.

Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu bereits bestehen- den Rechtsgeschäften bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Aufhebung dieser Schriftformregelung kann nur schriftlich erfolgen.

3 . Zahlung
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Die Firma SK Connect ist berechtigt, die Leistung oder Lieferung von einer Anzahlung abhängig zu machen, die 80% des vereinbarten Preises betragen darf.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma SK Connect ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
Die SK Connect ist berechtigt-trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers-Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Die Firma SK Connect wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

4. Lieferung
Liefertermin oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Bei Vorliegen von durch die FirmaSK Connect zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der Firma SK Connect beginnt.
Der Auftraggeber ist zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt.
Bei der Lieferung von Druckerzeugnissen gilt die Abwicklung von der vereinbarten Stückzahl um plus oder minus 10% für vertragsgemäß. Eine Mehr- oder Minderberechtigung ist in diesem Fall zulässig.

5. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

6. Nichtabnahme / Annahmeverzug
a) Erklärt der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag oder kündigt er diesen, bevor die Ware vollständig hergestellt worden ist, hat er 20% des Lieferpreises – ohne gesetzliche Umsatzsteuer - als Schadensersatz an den Auftragnehmer zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden des Auftragnehmers nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

b) Nimmt der Auftraggeber die bereits hergestellte Ware nicht an, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von zwei Wochen von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu beanspruchen. In diesem Falle hat der Auftraggeber 100% des Lieferpreises – ohne gesetzliche Umsatzsteuer – als Schadensersatz an den Auftragnehmer zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, den Nach- weis zu erbringen, dass ein Schaden des Auftragnehmers nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder zukünftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten waren vor (Vorbehaltsware).Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nur im rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit verfügen.
Bereits jetzt tritt der Auftraggeber die Forderung aus einem Warenverkauf gegenüber seinem Abnehmer und Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte ab.
Bei Zugriff Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.

8. Gewährleistung
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel einer Lieferung, sei es wegen der Menge, wegen der Güte, müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware beim Empfänger erfolgen, ansonsten ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand , in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangel befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereitzuhalten.
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

9. Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Das gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mängelschäden ab- sichern sollen.
Bei der Erstellung von Druckerzeugnissen, insbesondere bei der Ausarbeitung von Werbung bzw. Werbemaßnahmen, haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere bei der Prüfung der Wettbewerbswidrigkeit von Werbeaussagen.

10. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber darf bei der Lieferung von Erzeugnissen, die der Werbung dienen, nur im schriftlich vereinbarten Gebiet Gebrauch machen. Sofern der Auftraggeber hiergegen verstoßen sollte, haftet er dem Auftragnehmer auf Schadensersatz.

11. Urheberrechte
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung von Vertragserzeugnissen ein- gesetzten Betriebsgegenstände bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
Das Urheberrecht von Werbeerzeugnissen sowie sonstigen Leistungen verbleibt bei der Auftragnehmerin. Eine Herausgabe von Druckdatei- en erfolgt nicht. Die Firma SK Connect behält sich vor, Druckerzeugnisse von Kunden zu eigenen Werbezwecken abzubilden, zu veröffentlichen und/ oder zu zeigen.

12. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen unverändert fort. An die Stelle der unwirksamen oder wichtigen Bestimmung tritt eine solche, die den wirtschaftlichen Gegebenheiten der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

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